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Wichtige Schritte bei Behörden: Was beim Einzug in eine neue WG zu beachten ist

Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, gibt es einige Dinge, die Sie bei den Behörden beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen und Ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier sind einige Tipps:

  1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an. Hierbei müssen Sie Ihre Personalien und Ihre neue Anschrift angeben.
  2. Abmeldung am alten Wohnort: Falls Sie umziehen, müssen Sie sich auch von Ihrem alten Wohnort abmelden.
  3. Meldebestätigung: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Sie beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherungen benötigen.
  4. Anmeldung von Nebenwohnungen: Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Nebenwohnung besitzen, müssen Sie diese ebenfalls anmelden.
  5. Steuerliche Angelegenheiten: Informieren Sie das Finanzamt über Ihren Umzug, damit sie Ihre Steuerdaten an die richtige Stelle weiterleiten können.
  6. Versicherungen: Informieren Sie Ihre Versicherungen über Ihren Umzug, damit sie Ihre Versicherungsverträge an die neue Adresse übertragen können.

Es ist wichtig, dass Sie alle diese Schritte rechtzeitig durchführen, um Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden und Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

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Rundfunkbeitrag / GEZ in WG’s

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

Wenn Sie zusammen­ziehen und jeder bereits ein eigenes Beitrags­konto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitrags­konto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitrags­konten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitrags­kontos abgemeldet werden.

Wenn der Beitrags­konto­inhaber aus der gemein­samen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitrags­konto mit. 
Für die ehemals gemein­sam genutzte Wohnung muss auf eine darin verblei­bende Person ein neues Beitrags­konto angemeldet werden. 

In einer Wohngemeinschaft ist es üblich, dass jeder Bewohner für den Rundfunkbeitrag selbst verantwortlich ist. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung dazu, wie der Rundfunkbeitrag in einer Wohngemeinschaft gezahlt werden muss. Es ist also möglich, dass die Bewohner eine Vereinbarung treffen, wie der Beitrag gezahlt werden soll.

Eine Möglichkeit ist, dass jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag selbst bezahlt und somit für sein eigenes Zimmer und seine eigene Nutzung des Rundfunks verantwortlich ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bewohner den Rundfunkbeitrag gemeinsam bezahlen, entweder durch Aufteilung der Kosten auf alle Bewohner oder durch die Bildung einer gemeinsamen Haushaltsgemeinschaft.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Deutschland jeder Haushalt verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Wohngemeinschaft handelt. Daher ist es wichtig, dass in einer Wohngemeinschaft sichergestellt wird, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.