Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie zusammenziehen und jeder bereits ein eigenes Beitragskonto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitragskonto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitragskontos abgemeldet werden.
Wenn der Beitragskontoinhaber aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitragskonto mit.
Für die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung muss auf eine darin verbleibende Person ein neues Beitragskonto angemeldet werden.
In einer Wohngemeinschaft ist es üblich, dass jeder Bewohner für den Rundfunkbeitrag selbst verantwortlich ist. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung dazu, wie der Rundfunkbeitrag in einer Wohngemeinschaft gezahlt werden muss. Es ist also möglich, dass die Bewohner eine Vereinbarung treffen, wie der Beitrag gezahlt werden soll.
Eine Möglichkeit ist, dass jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag selbst bezahlt und somit für sein eigenes Zimmer und seine eigene Nutzung des Rundfunks verantwortlich ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bewohner den Rundfunkbeitrag gemeinsam bezahlen, entweder durch Aufteilung der Kosten auf alle Bewohner oder durch die Bildung einer gemeinsamen Haushaltsgemeinschaft.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Deutschland jeder Haushalt verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Wohngemeinschaft handelt. Daher ist es wichtig, dass in einer Wohngemeinschaft sichergestellt wird, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.